Allgemein

Im nachstehenden Teil findet Ihr eine paar Informationen zu den 3 Möglichkeiten des Schießens, welche in unserem Verein, unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen, angeboten werden.  

Lichtpunktschießen

Ein Lichtpunktgewehr (LPG) / eine Lichtpunktpistole (LPP) ist eine Zieleinrichtung mit der äußeren Form eines (Sport-)Gewehres bzw. einer Pistole, die anstatt mit echter Munition mit einem Lichtstrahl ein Ziel anvisiert und trifft.

Erfunden wurden Lichtpunktgewehre (und danach auch Lichtpunktpistolen), um Sportschützen einerseits eine moderne Kontrollmöglichkeit der Schießleistung durch eine Anschlussmöglichkeit an einen Computer zu geben und andererseits die am Sportschießen interessierte Jugend einen Einstieg zu geben, da die untere gesetzliche Altersgrenze für den Schießsport mit Waffen (außer Bogenschießen) bei 12 Jahren liegt. Da ein Lichtpunktgerät keine Munition verschießt, ist es nicht den Waffen zuzurechnen und kann somit von allen Altersstufen benutzt werden.

Luftgewehrschießen

Das Mindestalter für die Ausübung des Schießsports mit Druckluftwaffen ist 12 Jahre, wobei es hierbei auch die Möglichkeit einer Ausnahmegenehmigung gibt (eine altersbedingte Untergrenze ist dabei nicht im Waffengesetz festgelegt).

Luftgewehre sind Gewehre, die ein Geschoss durch die Ausdehnung von komprimiertem Gas antreiben. Im Unterschied zu Feuerwaffen wird das unter Druck stehende Gas nicht durch Verbrennen einer Treibladung erzeugt, sondern inner- oder außerhalb der Waffe mechanisch verdichtet. Auch Waffen, bei denen das Geschoss mit einem anderen Gas als Luft angetrieben wird, werden zu den Druckluftwaffen gezählt. Zur Bereitstellung des komprimierten Gases werden verschiedene Verfahren genutzt.

Luftgewehre haben im Vergleich zu Handfeuerwaffen eine wesentlich geringere Leistung und sind militärisch kaum nutzbar. Sie sind aber zur Übung der Schießfertigkeit geeignet und wegen der geringen Betriebskosten und des vergleichsweise problemlosen Erwerbs beliebte Sportgeräte.

Kleinkaliberschießen

Das Kleinkaliberschießen (KK) ist eine olympische Wettkampfdisziplin und unterscheidet sich nicht stark vom Luftgewehrschießen, nur ist beim Kleinkaliberschießen die Schießscheibe zwischen 25 und 100 Meter entfernt und entsprechend größer. Beim Schießen mit Kleinkaliberwaffen auf 50 m Entfernung (der Standard-Entfernung) hat der Ringspiegel einen Durchmesser von 15,44 cm und die Zehn ist 10,4 mm groß.

Kleinkaliberwaffen (Gewehr und Pistole) werden im Schießsport als „Feuerwaffen“ bezeichnet (im Gegensatz zu den Luftdruck-, bzw. Druckluftwaffen).

Beim Luftgewehr wird vor allem stehend geschossen, beim Kleinkaliber stehend, kniend oder liegend (es gibt noch verschiedene „Anfängerstellungen“, zum Beispiel Liegend mit Stütze usw., die jedoch nicht in einem offiziellen Wettkampfprogramm durchgeführt werden.) Die Schießausrüstung entspricht der beim Luftgewehrschießen.

Jugendliche, die das 14. Lebensjahr vollendet haben und noch nicht 16 Jahre alt sind, ist auch das Schießen mit kleinkalibrigen Schusswaffen unter Obhut verantwortlicher und zur Kinder- und Jugendarbeit für das Schießen geeigneter Aufsichtspersonen (Inhaber einer Jugendbasislizenz bzw. lizenzierter Vereinsübungsleiter) erlaubt. Unter bestimmten Auflagen bezüglich der physischen und psychischen Entwicklung der Jugendlichen können Ausnahmen von den Altersgrenzen beantragt werden. In allen Fällen ist eine Einverständniserklärung der Personensorgeberechtigten erforderlich.

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